Persönliche Erklärung zur Erhöhung der Versorgungsaufwendungen
In den vergangenen Wochen haben sich Bürger, zumeist mit einem Musterschreiben des Bundes der Steuerzahler, an mich gewandt, um gegen die Erhöhung der Versorgungsaufwendungen für Landtagsabgeordnete zu protestieren. Zu den Inhalten des Gesetzes und zu meinem Abstimmungsverhalten gebe ich folgende Erklärung ab:
In der jüngsten Sitzung hat sich die SPD-Fraktion mit Mehrheit dafür entschieden an der geplanten Erhöhung von 500 Euro für das Versorgungswerk festzuhalten. Gleichzeitig fordert die SPD-Fraktion die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die unter anderem die Angemessenheit der Abgeordnetenversorgung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen untersuchen soll. Darüber hinaus hat die Fraktion beschlossen, dass über die turnusgemäße Anhebung der Diäten im Sommer, die sich an der Entwicklung der Renten, der Einkommen des öffentlichen Dienstes und der Preisentwicklung bemisst, vor dem Hintergrund der jetzigen Entscheidung, neu zu diskutieren sein wird.
Zu meinem eigenen Abstimmungsverhalten:
Ich habe mein Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktion seit Dezember, und damit unabhängig von Protestaktionen des Steuerzahlerbundes, nicht geändert. In der Fraktion habe ich, auch wenn die Erhöhung der Gegenüberstellung mit vergleichbaren Berufsgruppen aus meiner Sicht Stand halten kann, gegen die Erhöhung gestimmt. Persönlich hätte ich mir gewünscht, dass die von der SPD vorgeschlagene Kommission zur Untersuchung der Angemessenheit der Politikerpensionen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, vor dem jetzigen Beschluss erfolgen würde. Im Landtag werde ich aber dem Votum meiner Fraktion folgen, da es sich um eine Sach- und keine Gewissensentscheidung handelt und ich mich nicht auf Kosten meiner Kollegen profilieren werde.
Gleichzeitig eröffnet die Entscheidung der SPD-Landtagsfraktion die Möglichkeit, über die turnusgemäße Erhöhung der Diäten entgegen dem bisher geübten Verfahren, in diesem Jahr eine Diskussion zu führen. Das Verfahren der Diätenerhöhung erfolgt nach transparenten Kriterien, die sicherstellen, dass sich die Landtagsabgeordneten nicht von der Einkommensentwicklung der Bürger abkoppeln. Die Erhöhung würde in diesem Jahr, dank gestiegener Löhne im öffentlichen Dienst, steigender Renten und der Preisentwicklung nicht unerheblich ausfallen. Vor dem Hintergrund der aktuell geplanten Erhöhung der Vorsorgeaufwendungen werde ich mich in der SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass in diesem Sommer keine weitere Erhöhung der Abgeordnetendiäten erfolgt.
Hintergründe der Reform:
Einige Hintergründe sind vielen in der Diskussion nicht immer bewusst. Sie waren der Grund, warum meine Fraktion mehrheitlich zu der Auffassung gekommen ist, dass die Erhöhung der Versorgungsaufwendungen in der angesprochen Höhe gerechtfertigt ist. Der Beitrag für die Altersvorsorge der Abgeordneten wird um 500 € im Monat erhöht. Diese 500 Euro Erhöhung bei jedem der 181 aktiven MdL speisen das Solidarsystem des Versorgungswerks für seine Zahlungen an eine in Zukunft wachsende Zahl ehemaliger MdL. Sie bedeuten daher keine Erhöhung von 500 Euro verfügbaren Einkommens heute oder gar von 500 Euro mehr künftiger Rente, wie es teilweise missverstanden wird. Unmittelbar werden die Abgeordneten bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung bis zu 200 Euro weniger Netto-Einkünfte im Monat haben, solange sie ihr Mandat ausüben.
Oftmals ist es auch nicht bekannt, dass der Landtag bereits im Jahr 2005 eine Diätenreform beschlossen hat, mit der nicht nur jegliche steuerfreien Pauschalen abgeschafft wurden, sondern Landtagsabgeordnete aus ihrem zu versteuernden Einkommen auch selbst Vorsorge für ihre Alterssicherung betreiben müssen. Kein anderer Landtag und auch nicht der Bundestag haben dieses Modell bislang übernommen.
Mit dieser Reform wurden die Pensionsansprüche drastisch um mehr als 1000 Euro gekürzt. Der Abschlag von 40 % auf den existierenden Pensionsanspruch wurde 2004 auch von den Kritikern der heutigen Anpassung als fair und angemessen gewürdigt. Die Scheu vor öffentlicher Kritik bewirkte seinerzeit aber, dass der Versorgungsbeitrag von Anfang an zu niedrig angesetzt wurde. Kurz vor den Landtagswahlen scheuten sich die Abgeordneten eine Reform zu beschließen, bei der die Gesamtvergütung 10.000 Euro überschritten hätte. Das war für die Abgeordneten selbst auch kein Nachteil, da diese allesamt noch Anspruch auf die steuerfinanzierte und deutlich höhere Pension genossen und höhere Versorgungsaufwendungen lediglich zu höheren Steuerbelastungen bei diesen Personengruppen geführt hätten. Dieser Beschluss hatte aber die Folge, dass bereits nach wenigen Jahren die Kürzung der Pensionen nicht mehr 40 %, sondern 52 % beträgt:
Nach altem Gesetz erhielte der durchschnittliche Abgeordnete nach 10 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament, berechnet auf das Jahr 2026 eine Pension (aus Steuergeldern) von knapp 2600 Euro. Nach der derzeitigen Regelung erhält der gleiche Abgeordnete, der ab 2005 ins Parlament gekommen ist, eine Altersversorgung von ca. 1250 Euro. Wenn, die Regelung so beschlossen wird, wie sie vorgelegt ist, wären es 1573 Euro. Damit wäre die ursprüngliche Kürzung von 40 % wieder erreicht.
Ich weiß, das sind Zahlen, die im Vergleich zu einem Durchschnittsrentner noch immer sehr hoch sind. Angemessener ist aus meiner Sicht aber der Vergleich mit kommunalen Wahlbeamten und anderen Abgeordneten:
Im Vergleich zu anderen Landtagen ist die Altersversorgung der NRW-Parlamentarier auch nach diesem Gesetz schlechter. In Bayern bekäme der eben beschriebene Abgeordnete knapp 2900 Euro, in Hessen knapp 3000 Euro und ein Bundestagsabgeordneter immerhin noch ca. 2400 Euro. Ich glaube nicht, dass ein Landtagsabgeordneter aus NRW weniger leistet als ein Kollege aus Bayern oder Hessen.
Vielleicht ist aber ein Vergleich innerhalb NRWs mit kommunalen Wahlbeamten sinnvoller. Bürgermeister erhalten ab einer Gemeindegröße von 10.001 Einwohnern eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppen ab B3. Beigeordnete werden ab 30.001 Einwohnern ab B2 (Grundbesoldung: 6380.77 €) eingruppiert, Landräte bei B6. Insgesamt können Kommunale Wahlbeamte je nach Aufgabenzuschnitt bis zu B11 (Grundbesoldung: 11524.40 €) erhalten.
Nach 8 bzw. 10 Jahren steht Ihnen eine Altersversorgung in Höhe von 35% (Mindestsatz) zu. Das macht z. B. für die Besoldung B2 einen Betrag von 2274 € aus. Ein Beigeordneter einer relativ kleinen Stadt erhält also nach 10 Jahren, selbst nach der Reform, 700 Euro Pension mehr als ein Abgeordneter des Landtages erhält, der dafür 10 Jahre eingezahlt hat und diese Einzahlungen (zumindest zu einem nennenswerten Teil) auch versteuern musste. Angesichts der Verantwortung, die ein Abgeordneter, der wie ich einen Wahlkreis mit gut 110.000 Einwohnern vertritt und Entscheidungen für ein Land mit 18 Millionen Einwohnern treffen soll, denke ich, dass ein Vergleich mit Beigeordneten durchaus statthaft ist.
Mit der Neuregelung kehrt NRW also in der Versorgung seiner Abgeordneten auf das seinerzeitige Kürzungsniveau bei Reformstart 2005 zurück. Dies bedeutete und bedeutet weiterhin einen deutlichen Abstand zu den teilweise erheblich höheren Altersversorgungen in anderen Landtagen und zu den einstmals gezahlten Pensionen.
Wenn Sie wissen möchten, was ich als Abgeordenter an Bezügen erhalte und wie hoch meine mandatsbedingten Kosten sind, können Sie sich hier informieren: http://dennis-maelzer.de/persoenlich/ihr-glaeserner-abgeordneter/


