Der Landtag NRW
Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Seit dem 9.Juni 2010 bin ich Mitglied des Landtages NRW.
Hier finden Sie Informationen zu den Ausschüssen in denen ich arbeite. Auch über einen Besuch im Landtag können Sie sich informieren.
Ich freue mich, Sie einmal hier im Landtag zu begrüßen.




