Chance vertan, um Familien finanziell zu unterstützen

Im jüngsten Bericht des Ministeriums für Kinder, Jugend und Familie zu den Schließungen der Kitas in NRW wurde deutlich, dass im Verlauf des Novembers zeitweise 1.838 Einrichtungen gruppenweise oder komplett geschlossen waren. Die anfallenden Kita-Beiträge mussten in dieser Phase dennoch gezahlt werden. Einen Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW auf Erstattung der Beiträge im Falle einer behördlich verfügten Corona-Quarantäne und dadurch bedingten Kita-Schließung haben CDU und FDP im Landtag heute abgelehnt. Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
 
„Mit unserem Antrag sollten Familien und Alleinerziehende in der Krise entlastet werden. Jede Schließung von Kitas – ob gruppenweise oder komplett – stellt Kinder und Eltern vor emotionale, organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Für uns ist klar, dass wir die Menschen im Land während der Krise besonders unterstützen müssen. Kita-Beiträge stellen für viele Familien in NRW ohnehin eine große Belastung für das Familieneinkommen dar. In Zeiten der Pandemie sind sie vor allem ein weiterer Eingriff in den Familienhaushalt. Die Übernahme der Beiträge seitens des Landes hätte eine echte Entlastung bedeutet. Hier hätte man eine sinnvolle Investition in die Zukunft der Familien in NRW tätigen und Eltern ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen können. Diese Chance haben die Regierungsfraktionen mit ihrer heutigen Ablehnung vertan.
 
Minister Stamp hat in der heutigen Debatte gesagt, es sei jetzt nicht der Zeitpunkt über Kita-Beiträge zu diskutieren. Für Familien, deren Kinder in eine oft 14-tägige Corona-Quarantäne geschickt werden, muss das einem Schlag ins Gesicht gleichkommen.
 
Noch im Frühjahr diesen Jahres hat die Landesregierung zumindest anteilig Beiträge erstattet. Es wäre nur konsequent, diese Regelung nun für die Eltern zu erneuern, die aufgrund von behördlich angeordneter Quarantäne nicht die Leistung in Anspruch nehmen können, für die sie dennoch bezahlen müssen. Die Landesregierung nutzt den Rettungsschirm jedoch hauptsächlich dafür, die eigene Schuldenlast zu tilgen.“

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