Das Stadtgymnasium braucht ein neues Gesetz

SPD-Landtagsabgeordneter Dennis Maelzer vor dem Stadtgymnasium.

Detmold. Die Posse um die Namensänderung des Stadtgymnasiums Detmold geht weiter: Eine kurzfristige Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Das hat eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Dennis Maelzer ergeben.

„Stadtgymnasium Detmold – Gymnasium für Jungen und Mädchen“ lautet der offizielle Name der Bildungseinrichtung an der Martin-Luther-Straße. Den würde sie gerne auf „Stadtgymnasium Detmold“ verkürzen. Denn zum einen ist die derzeitige Bezeichnung unnötig lang. Zum anderen ist es für das ehemalige reine Mädchengymnasium seit vielen Jahren selbstverständlich, dass die Schule von Mädchen und Jungen besucht wird. Doch was alle Beteiligten eigentlich für ganz einfach gehalten hatten, entwickelt sich zu einem bürokratischen Kraftakt.

Denn: Die derzeitige Gesetzeslage will es, dass im Namen der Bildungsstätte auch auf die Sekundarstufen hingewiesen wird. „Stadtgymnasium Detmold – Gymnasium der Sekundarstufen I und II“ müsste also der geänderte Titel lauten, was die Bildungseinrichtung natürlich keinen Schritt nach vorne bringt.

In seiner Kleinen Anfrage wollte der Detmolder SPD-Landtagsabgeordnete Dennis Maelzer, selbst ehemaliger Schüler des Stadtgymnasiums, unter anderem wissen, weshalb in den Schulnamen auf die Sekundarstufen verwiesen werden müsse. Dies sei notwendig, weil ein Gymnasium grundsätzlich auch nur mit einer der beiden Sekundarstufen geführt werden könne, lautete die Antwort. Das solle im Namen entsprechend deutlich werden. „In der Praxis sieht es aber so aus, dass bis auf vier Ausnahmen alle Gymnasien in NRW beide Sekundarstufen führen“, sagt Dennis Maelzer. Lediglich am Städtischen Wim-Wenders-Gymnasium in Düsseldorf (im Aufbau), am Gymnasium Zusestraße in Köln (im Aufbau), am Städtischen Petrus-Legge-Gymnasium für Jungen und Mädchen (auslaufend) und am Albert-Einstein-Gymnasium in Düsseldorf (im Aufbau) gebe es nach Angaben der Landesregierung nur eine der beiden Sekundarstufen. „Der zusätzliche Hinweis im Namen ist also völlig überflüssig und gehört abgeschafft“, sagt Maelzer.

Doch statt hier schnell Abhilfe zu schaffen, schiebt die Landesregierung die Verantwortung ab. „Der Landesgesetzgeber wird zu gegebener Zeit zu prüfen haben, ob die Bezeichnung von Schulstufen bei Gymnasien noch erforderlich ist“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage von Maelzer. „Der Landesgesetzgeber ist das Parlament, das sich nach Vorstellung der Landesregierung allen Ernstes mit einem neuen Gesetz befassen soll, nur um den Namen von Schulen vereinfachen zu können. Viel besser und schneller wäre es, wenn die Landesregierung bei der nächsten Novellierung des Schulgesetzes eine entsprechende Änderung auf den Weg bringen würde“, fordert Maelzer die Landesregierung zum Handeln auf.

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