„Kommunen retten den Ganztagsanspruch – Landesregierung muss endlich ihren Teil der Verantwortung übernehmen“

Dilek Engin / Dr. Dennis Maelzer: „Kommunen retten den Ganztagsanspruch – Landesregierung muss endlich ihren Teil der Verantwortung übernehmen“

 

Die heute veröffentlichte Befragung des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zeigt erhebliche finanzielle und strukturelle Probleme. Zwar erwarten 98 Prozent der etwa 200 teilnehmenden Kommunen, die Nachfrage der anspruchsberechtigten Erstklässler*innen decken zu können – allerdings vielfach nur unter erheblicher Belastung der kommunalen Haushalte.

 

Nach den Ergebnissen der Befragung bestehen in 85 Prozent der Kommunen räumliche Engpässe. 78 Prozent melden Schwierigkeiten bei der Personalausstattung. In sieben Prozent der Kommunen steht rechnerisch weniger als eine Fachkraft je Gruppe zur Verfügung. Mehr als die Hälfte hat bislang keine eigenen verbindlichen Qualitätsvorgaben für den Ganztag festgelegt.

Besonders groß ist die Lücke bei den Investitionen: Für Förderanträgen der Kommunen im Umfang von 648,5 Millionen Euro standen zuletzt lediglich 28,4 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht einer Abdeckung von etwa vier Prozent des angemeldeten Bedarfs. Gleichzeitig müssen die Städte und Gemeinden steigende Kosten für Gebäude, Ausstattung, Personal und den laufenden Betrieb tragen.

Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin, und Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dilek Engin:
„Die Kommunen sichern den Ganztag, obwohl viele finanziell bereits selbst mit dem Rücken zur Wand stehen. Die Landesregierung verlässt sich darauf, dass die Städte und Gemeinden die Herausforderungen vor Ort schon irgendwie lösen werden. Das ist keine verantwortungsvolle Ganztagspolitik.

In fast jeder zehnten befragten Kommune drohen Kinder ohne eigenen Rechtsanspruch, keinen OGS-Platz mehr zu erhalten oder ihren bisherigen Platz zu verlieren. Betroffen sind Kinder aus höheren Klassenstufen, für die der Rechtsanspruch noch nicht greift. Der Ganztag für die Erstklässlerinnen und Erstklässler darf nicht zulasten älterer Kinder umgesetzt werden. Ebenso wenig dürfen finanzschwache Kommunen gezwungen sein, Eltern über Beiträge stärker zu belasten, andere Angebote zu kürzen oder bei der Qualität zu sparen.

Dennoch behauptet Ministerpräsident Wüst, das Land sei beim Ganztagsanspruch auf Kurs. Das hat aber nichts mit dem Einsatz von Schwarz-Grün zu tun. Die Kommunen sind Ausfallbürge für diese Versäumnisse. Für uns ist klar: Gute Ganztagsbildung darf nicht vom Wohnort und von der Finanzkraft einer Kommune abhängen. Die Städte und Gemeinden haben ihren Teil geleistet. Jetzt muss die Landesregierung endlich ihren Teil der Verantwortung übernehmen.“

Dennis Maelzer:
„Die Mitgliederbefragung des Städte- und Gemeindebundes belegt die Defizite beim Ganztag, von denen der Ministerpräsident gerne ablenken möchte. Bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs werden die Kommunen vom Land allein gelassen. Das versprochene Gesetz kommt nicht, die Zuschüsse für den Ausbau reichen hinten und vorne nicht und bei der Finanzierung der Betriebskosten gibt es keinerlei Verbesserungen. Bei Personalengpässen, Raumbedarfen und Finanzierung stehen die Kommunen im Regen.

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung, Förderung, Teilhabe und verlässliche Betreuung. Der Ganztag soll Chancengleichheit stärken und Kindern unabhängig von Herkunft, Wohnort oder Einkommen der Eltern faire Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Deshalb darf der Rechtsanspruch nicht auf die bloße Bereitstellung eines Platzes reduziert werden.

Wir machen uns für ein Fördergesetz für den Offenen Ganztag stark, mit dem Qualitätsziele landesweit vorangetrieben werden. Dazu müssen die Landesanteile endlich der tatsächlichen Tarif- und Kostenentwicklung folgen. Außerdem muss auch in der OGS die praxisintegrierte Ausbildung gefördert werden, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. Bessere Qualität muss durch zusätzliche Landesfinanzierung honoriert werden. Nur ein OGS-Fördergesetz, das das vorantreibt, macht aus dem Rechtsanspruch ein Qualitätsversprechen. Das Ziel ist Chancengleichheit für alle Kinder, mehr Verlässlichkeit für Familien und bessere Rahmenbedingungen für Beschäftigte, Träger und Kommunen.“

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