Maelzer hakt beim Land nach und fordert Klarheit
Statikmängel an Weserbrücke
Höxter. Statikmängel an der frisch sanierten Weserbrücke in Höxter haben dazu geführt, dass das Bauwerk nur eingeschränkt zu befahren ist. Wann die Schäden behoben werden und die Brücke von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden kann, wollte nun der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Dennis Maelzer wissen. Die Antwort von Landesverkehrsminister Oliver Krischer (Grüne): Die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts stehe noch aus.
„Ich erwarte vom Land rasch Klarheit. Auch darüber, mit welchen Verkehrseinschränkungen die Höxteranerinnen und Höxteraner jetzt erneut rechnen müssen“, mahnt Maelzer Antworten an. Fehlerhafte Berechnungen haben dazu geführt, dass eine Befahrung der Brücke von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen weiterhin nicht möglich ist und sich die Brücke mithin auf dem Stand von vor der Sanierung befindet. Ärgerlich für alle, die mehr als ein Jahr lang Einschränkungen in Kauf nehmen mussten.
„Während der Bauzeit war eine Weserfähre eine wichtige Entlastung für Pendler. Deren Betriebskosten müssen sichergestellt sein, wenn es erneut zu einer Vollsperrung der Brücke bis zur endgültigen Fertigstellung kommt“, fordert der SPD-Politiker. Ein Bekenntnis dazu gab Verkehrsminister Krischer jedoch nicht. Erst, wenn die verkehrlichen Einschränkungen im Zuge der Sanierung feststünden, würde über weitere Maßnahmen entschieden.
Die Weserbrücke ist nicht die einzige Brücke in Höxter, für die es noch keinen Sanierungsplan gibt. Auch die Restnutzungsdauer der Brücke auf der L 890 über die Nethe läuft laut Daten des zuständigen Landesverkehrsministeriums im Jahr 2025 aus. Wann hier mit einem Baubeginn zu rechnen ist, kann das Land ebenfalls nicht sagen: „Minister Krischer muss sich rechtzeitig kümmern. Sonst bekommen die Menschen in Höxter den Sanierungsstau des Landes hautnah zu spüren“, erklärt Maelzer.
Einziger Lichtblick aus Sicht des SPD-Manns: Zumindest bei der Weserbrücke wird das Land wohl nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Man sei mit Ansprüchen an den externen Auftragnehmer herangetreten, dem ein Planungsfehler unterlaufen sei, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums. Jetzt soll die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen.