Missbrauchsbeauftragter oder Betroffenenrat „Wir brauchen beides“
Düsseldorf/OWL. Soll Nordrhein-Westfalen einen Landesbetroffenenrat für Missbrauchsopfer bekommen? Darüber hat der Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion diskutiert. In einer Anhörung sprachen sich die Experten eindeutig für den Vorschlag aus, forderten aber eine klare Aufgabenbeschreibung ein.
Auf Bundesebene gibt es bereits einen Betroffenenrat, angesiedelt bei der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), Kerstin Claus. Dieser stößt aufgrund der zahlreichen Anfragen jedoch an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit. Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland solle deswegen ein eigenständiges Gremium schaffen, fordern die Sozialdemokraten. Dazu Kerstin Claus: „Ein solches Gremium auf Landesebene hat gegenüber dem Bundesgremium den Vorteil, landespolitische Spezifika zu erkennen, zu analysieren, passgenauer und schneller reagieren zu können, als es einer Bundesstruktur in Landespolitik gelingen kann.“
Für Dennis Maelzer, Sprecher der SPD für Kinderschutz, ist klar: „Alle Stellungnahmen bestärken uns in der Forderung nach einem Landesbetroffenenrat, denn Betroffene sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Für einen besseren Kinderschutz und eine angemessene Aufarbeitung ist die Perspektive von Betroffenen unerlässlich“, sagt der 43-jährige aus Detmold, der den Antrag maßgeblich verfasst hat.
Ebenso fordert die SPD einen Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte einzusetzen. Dies ist auch Position der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP.
Ursula Enders von Zartbitter machte deutlich: „Wir brauchen beides!“ Zahlreiche Sachverständige teilten die Auffassung, dass Nordrhein-Westfalen profitiere, wenn ein Landebetroffenenrat, angedockt an einen Landesbeauftragten für Kinderschutz, eingerichtet würde. Notwendig sei eine klare Aufgabenbeschreibung und eine Definition des Feldes sowie eine angemessene Ausstattung einer Geschäftsstelle für den Betroffenenrat und eines Arbeitsstabs für den oder die Landesbeauftragte. „Jetzt kommt es vor allem auf die Regierungsfraktionen an“, meint Dennis Maelzer und hofft auf einen parteiübergreifenden Konsens. „Wenn sich alle einig sind, dass die institutionalisierte Betroffenenbeteiligung wichtig ist, dann darf es nicht daran scheitern, dass der Antrag aus der Opposition kommt.“