Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Haus der Bürgerinnen und Bürger. Er setzt sich aus den gewählten Abgeordneten zusammen und repräsentiert die Bevölkerung des Bundeslandes. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ein neues Parlament.
Das oberste Entscheidungsgremium des Landtags ist das Plenum, also die Vollversammlung der Abgeordneten im Plenarsaal. Dort finden die Lesungen zu den Gesetzentwürfen und die Beratung der von den Abgeordneten eingebrachten Anträge statt. Die Detailarbeit geschieht in den Fachausschüssen. Ihre Zusammensetzung folgt dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum. Neben den ständigen Ausschüssen können Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen eingesetzt werden.
Das Plenum wählt zu Beginn jeder Legislaturperiode die Landtagspräsidentin bzw. den Landtagspräsidenten und die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Sie bilden das Präsidium.