Wir machen den öffentlichen Dienst attraktiver

Kapitel 3.2

Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst – gute Schulen, eine präsente Polizei und Justiz, handlungsfähige Genehmigungsbehörden, eine starke Finanzverwaltung – sind von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Landes. Ohne einen handlungsfähigen Staat, ohne gute Dienstleistungen für die Menschen durch einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst verlieren die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in unser Land.

Angesichts von zurzeit fast 18.000 unbesetzten Stellen beim Land NRW ist die Handlungsfähigkeit des Staates akut gefährdet. Deshalb ist die Sicherung der Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen, durch die Besetzung offener Stellen, eine zentrale Aufgabe einer neuen Landesregierung. Die dazu notwendige Attraktivierung des öffentlichen Dienstes geht nur mit und nicht gegen die Beschäftigten. Die alte Landesregierung hat es nicht geschafft, diese Attraktivierung voranzubringen.  Auch weil sie darüber mit den Gewerkschaften keinen Dialog auf Augenhöhe geführt hat. Uns ist bewusst, dass eine Attraktivierung der Öffentlichen Dienstes nicht zum Nulltarif zu erreichen ist.

Um den Öffentlichen Dienst für die jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch für die jetzt Beschäftigten, attraktiver zu machen, werden wir im Dialog mit den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften ein Maßnahmenpaket erarbeiten und umsetzen.

Das heißt ganz konkret:

Wir werden die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten schrittweise zurückfahren und an die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten angleichen. In einem ersten Schritt werden wir zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten mit kleinen Kindern, mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern und im Schichtdienst verringern.

Wir werden die Langzeitarbeitszeiten besser ausgestalten und zu einer Verkürzung der Arbeitszeit nutzen.

Wir werden für eine gerechte und gleiche Besoldung für Lehrkräfte sorgen.

Wir werden verbindliche Regeln für das Homeoffice schaffen.

Wir werden die Kostendämpfungspauschale abschaffen.

Wir werden das Zulagenwesen zeitgemäß ausgestalten. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie die Feuerwehr- und Polizeizulage.

Wir werden dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und Landesbeamtinnen und Landesbeamten die Wahl der Krankenkasse (GKV) ermöglichen, indem das Land einen Zuschuss für die Beamtinnen und Beamten zahlt, die sich gesetzlich versichern wollen. So schaffen wir echte Wahlfreiheit.

Wir werden Schritte zur verbesserten Eingangsbesoldung unternehmen.

Wir werden die sachgrundlosen Befristungen in der Landesverwaltung abschaffen.

Wir werden die Bewertungskriterien für Beförderungen auf strukturelle Benachteiligung von Frauen überprüfen, um die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen für Führungspositionen zu ermöglichen.

Wir werden im öffentlichen Dienst die veränderte, vielfältigere Gesellschaft abbilden. Der Arbeitgeber Staat muss die Interkulturalität stärken und bei den Menschen mit Migrationsgeschichte ein Interesse am Staatsdienst wecken und Hemmnisse bei der Einstellung und Karriere abbauen.