Die Justiz in NRW muss wieder einen Spitzenplatz einnehmen!

Kapitel 4.6

Auch die Justiz in Nordrhein- Westfalen wird mit uns wieder den Spitzenplatz unter den Bundesländern belegen, den sie bereits vor Jahren hatte. Das zu erreichen, bedeutet für uns, dass wir ihr die Rückendeckung und das Vertrauen entgegenbringen, das sie verdient hat. Nur so erhalten wir auf Dauer eine leistungsfähige und durchsetzungsfähige Justiz. Daher werden wir es unterlassen, auf Beurteilungen von Richterinnen und Richtern aus dem Ministerium heraus Einfluss zu nehmen. Auch werden wir den Einfluss aus dem Ministerium auf einzelne Ermittlungsverfahren wieder entscheidend reduzieren.

Aus Nordrhein-Westfalen werden wir wieder wichtige justizpolitische Debatten, wie zum Beispiel beim Unternehmensstrafrecht oder bei der Entkriminalisierung von Bagatellkriminalität auf Bundesebene, anstoßen und die entscheidenden Lösungsansätze bieten. Mit einer angemessenen tatsächlichen Personalausstattung, gut bezahlten und hoch motivierten Bediensteten ist dieses Ziel wieder erreichbar. Dafür wollen wir jeden Geschäftsbereich in den Blick nehmen und keinen vergessen. Wir wissen, dass es von den Vereinen und Verbänden der Justiz viele gute Ideen für eine Verbesserung der Arbeit gibt. Diesen Sachverstand wollen wir nutzen und eine Beteiligung auf Augenhöhe für die besten Lösungen ermöglichen.

Gute Arbeit in der Justiz

Wir werden dafür sorgen, dass der Justiz die erforderlichen Stellen nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich zu Verfügung stehen. Die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat, gemeinsam mit dem Bund, ist hierfür ein wichtiger Schritt. Die Zahl der befristeten Stellen werden wir reduzieren und sachgrundlose Befristungen auch in der Justiz abschaffen. Dazu gehören auch besoldungsrechtliche Verbesserungen in der Justiz. Wir werden die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung von Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen endlich umsetzen. Außerdem werden wir dafür sorgen, dass das angestellte Pflegepersonal in den Justizvollzugsanstalten so wie die Beamtinnen und Beamten eine Zulage erhalten werden. Ferner werden wir für die Beamtinnen und Beamten der Justiz zukünftig ein Wahlrecht zwischen Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung ermöglichen.

Wir werden dafür sorgen, dass Vertretungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, so wie jetzt schon in der Arbeitsgerichtsbarkeit, auch in den anderen Gerichtsbarkeiten gewählt werden können. Auch werden wir für eine bessere Freistellungsregelung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sorgen und sie so wirksam unterstützen.

Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen leisten einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag. Diesen gilt es, zu würdigen. Dazu gehört es, dass es zu einer ehrlichen Evaluierung der jetzigen Vergütung kommt, um so eine Gesamtauskunft über den Reformbedarf im Vergütungssystem zu erhalten. Wir werden diese Evaluierung durchführen, um mit den Erkenntnissen mit der Bundesebene ins Gespräch zu kommen. Wir wollen ihnen mit einer Öffentlichkeitskampagne die notwendige Wertschätzung geben und zugleich um dringend notwendige neue Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen werben.

Mit uns wird der Strafvollzug wieder den Stellenwert erhalten, der ihm gebührt. Das heißt für uns, mehr Personal und eine bessere Bezahlung. Wir werden mehr Tempo beim Neubau bzw. bei der Modernisierung der Justizvollzugsanstalten machen. Schon bei den Planungen werden wir die Personalvertretungen und Beschäftigten einbeziehen, damit konsequent auch für den Schutz der Bediensteten gesorgt wird.

Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“, der Vorrang von gemeinnütziger Arbeit vor dem Verbüßen einer Ersatzfreiheitsstrafe, werden wir wieder forcieren.

Sicherheit bedeutet immer auch, die Sicherheit der Beschäftigten in der Justiz auszubauen. Die Justizbeschäftigten, wie zum Beispiel die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen, aber auch im Justizvollzug oder in den Wachtmeistereien, die durch ihren täglichen Kontakt mit Menschen einer größeren Gefahr ausgesetzt sind, selbst Opfer von Übergriffen zu werden, haben ein Recht darauf, diesen Schutz zu erhalten. Diesem Anspruch werden wir gerecht werden.

Wir werden die bisherige Reform des Juristenausbildungsgesetzes durch die schwarz-gelbe Landesregierung korrigieren, indem wir unter anderem einen in das Jura-Studium integrierten Bachelor einführen und die Möglichkeit des „Abschichtens“ wieder einführen.

Staatsanwaltschaften wollen wir in Aus- und Fortbildung stärker als bisher sensibilisieren für Missstände im Bereich des Arbeitsschutzes sowie für Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte, wie die Verhinderung von Betriebsratsgründungen.

Gleichberechtigter Zugang, Opferschutz, Resozialisierung und mehr Digitalisierung

Für uns ist der gleichberechtigte Zugang zum Recht ein Teil der Daseinsvorsorge, der möglichst niederschwellig und landesweit, auch im ländlichen Raum, gewährleistet werden muss. Wir wollen daher ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Rechtsberatungsangebot, das mit den bestehenden Angeboten verzahnt werden sollte.

Das Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung und damit die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen in Straffreiheit. Die (Wieder-)Eingliederung von straffällig gewordenen Menschen beginnt schon bei der Inhaftierung und dauert auch nach der Haftentlassung an. Wohnraum, Arbeit und ein stabiles soziales Umfeld sind wesentliche Grundbedingungen für eine gelungene Resozialisierung. Wir setzen uns daher ein für den Erhalt von Wohnung und Arbeitsplatz während der Haftzeit und bieten Unterstützung beim Kontakt zu Familie und Nahestehenden. Inhaftierten mit Kindern soll in den Justizvollzugsanstalten ein Familienleben so gut es geht ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Strafgefangene auf digitale Anforderungen in Bildung, Beruf und Gesellschaft vorbereitet werden. Wir werden entsprechende Maßnahmen verbessern und ausweiten. Um den Übergang nach der Haft gut zu gestalten, setzen wir den eingeschlagenen Kurs der Verstärkung des pädagogischen Personals in der Justiz fort und intensivieren die Zusammenarbeit mit der freien Straffälligenhilfe. Als Grundlage dafür schaffen wir ein Resozialisierungsgesetz.

Die erste Stufe für den Rechtsfrieden im Land bleibt aber, Prozesse durch vorgerichtliche Instrumente, wie die gute Arbeit der Schiedsleute oder Mediationsverfahren, zu vermeiden. Nach einer Entscheidung gehört dann aber auch die schnelle Vollstreckung dazu. Daher wollen wir die Arbeit der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen effektiver und noch besser machen; dazu werden wir das „Schwert der Justiz“ – wie sich die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher selbst bezeichnen – schärfen.

Beim Opferschutz werden wir einen stärker ressortübergreifenden und landesweiten Ansatz verfolgen. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Stiftung nach bayerischem Vorbild gegründet wird, aus der Opfer von Straftaten Entschädigungen erhalten können, soweit dies aus anderen gesetzlichen Entschädigungen nicht oder nicht ausreichend geschieht.  Die Stiftung soll auch aus Mitteln der Vermögensabschöpfung gespeist werden.

Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, durch die Schaffung kinderfreundlicher, interdisziplinärer und behördenübergreifender Zentren eine kindgerechte Anhörung bzw. Vernehmung ermöglichen. Wir werden die Einrichtung von “Childhood-Häusern”, die nach dem internationalen Konzept der “Childhood-Foundation” errichtet werden sollen, mitvorantreiben und finanzielle Voraussetzungen schaffen. Kinder- und opfergerechte Justiz sind eine wichtige Voraussetzung, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen und Traumata, die erhebliche Folgekosten bedeuten, zu vermeiden.

Wir werden dem Thema der psychisch Kranken im Justizvollzug endlich den Stellenwert einräumen, der ihm gebührt, im Interesse der Kranken, aber auch im Interesse der im Justizvollzug Bediensteten. Hierzu bedarf es unter anderem endlich konsequenter baulicher Maßnahmen nicht nur im Justizvollzugskrankenhaus.

Resozialisierung ist das Ziel des Strafvollzugs. Wir werden prüfen, wie zukunftsfähig die Resozialisierung in Nordrhein-Westfalen innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs aufgestellt ist. Gerade für junge Menschen, die straffällig geworden oder von Haft bedroht sind, bedarf es gut verzahnter Hilfeangebote. So sollten Bewährungsauflagen dazu genutzt werden, neben einem nötigen Strafübel auch Unterstützung zu gewähren.

Eine moderne Justiz in Nordrhein-Westfalen wird eine digitalere Justiz sein. Dieser Weg muss aber mit den Beschäftigten und den Personalvertretungen gemeinsam beschritten werden. Dieser Prozess muss mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.